Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Zauberblüte Krummesse 

 


§ 1 Geltung der Bedingung 

Lieferungen, Leistungen und Angebote von die Zauberblüte (nachfolgend Blumengeschäft) erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht anerkannt. 

§ 2 Vertragsabschluss 

Die von uns ausgestellten Kostenvoranschlag/Angebote* stellen noch kein Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.

Erst mit der schriftlichen Annahme des vom Kunden unterschriebenen Kostenvoranschlag/Angebots bzw. der getätigten Bestellung im Geschäft kommt der Vertrag zustande. Der Vertrag kommt bei Dienstleistungen durch Absendung einer Auftragsbestätigung bzw. Rechnung durch Die Zauberblüte zustande. Im Falle einer Auslieferung von Waren kommt der Kaufvertrag entweder durch die Auftragsbestätigung oder durch Absendung der Ware zustande. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung ist keine Annahme des Angebotes. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung eingegangen ist. Die Annahme des Angebots steht im freien Ermessen von Die Zauberblüte.
 
Werden schriftliche Kostenvoranschläge/Angebote vom Blumengeschäft abgegeben, so können diese nur innerhalb der darin ausdrücklich vermerkten Zeit angenommen werden. Abweichungen des Vertrages vom Angebot, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

* Gebühr Kostenvoranschlag/Angebot:

  • Wenn Sie einen ersten Kostenvoranschlag benötigen, so ist dieser unverbindlich und kostenfrei. Sollten Sie später einen weiteren Kostenvoranschlag wünschen, müssen Sie für dieses Dienstleistung ein Entgelt in Höhe von 20,00 € zahlen. Erfolgt anschließend der Auftrag, wird dieses Entgelt dem Auftrag gutgeschrieben. 

 


§ 3 Preise 

(1) Die Preise des Blumengeschäfts verstehen sich gegenüber Verbrauchern einschließlich der gültigen Umsatzsteuer. Zusatzleistungen, die über den eigentlichen Pflanzen- und Blumenverkauf hinausgehen, sind gesondert zu vergüten. Dazu gehören insbesondere Anlieferungen, Versand, Extrabeiwerk, Sonderverpackungen, Karten, Änderungen von Gebinden, Materialien, Arrangieren an drittem Ort. 

(2)  Für Bestellungen gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise. Treten zwischen Auftragserstellung und Lieferung Materialpreis- oder Lohnerhöhungen ein, behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor. 

(3) Erhöht sich der Preis im Fall des Abs. 2 gegenüber dem Zeitpunkt der Bestellung um mehr als 15%, ist der Kunde berechtigt, binnen 5 Tagen nach Empfang der Information über die Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.
 

§ 4 Fälligkeit 

Die Lieferungen des Blumengeschäfts sind bei Übergabe der Ware bar zu vergüten, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. 

§ 5 Stornierung von Aufträgen 

(1) Die Stornierung von Aufträgen bedarf der Schriftform. 

(2) Im Falle der Stornierung eines Auftrages durch den Kunden hat das Blumengeschäft gegenüber dem Kunden Anspruch auf folgende pauschale Vergütung, sofern die Stornierung nicht durch das Blumengeschäft zu vertreten ist:
 Kündigung bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin: 5% des vereinbarten Entgelts,
 Kündigung bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin: 15% des vereinbarten Entgelts,
 Kündigung bis 1 Woche vor dem vereinbarten Liefertermin: 45% des vereinbarten Entgelts,
 Kündigung bis 3 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin: 75% des vereinbarten Entgelts,
 danach: 100% des vereinbarten Entgelts. 

Der Anspruch des Blumengeschäfts auf Ersatz eines weitergehenden Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen. 

(3) Der Anspruch auf die pauschale Vergütung nach Abs. 2 besteht nicht, soweit der Kunde nachweist, dass dem Blumengeschäft durch die Stornierung des Auftrages kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die pauschale Vergütung entstanden ist. 

(4) Die Abs. 2 und 3 gelten auch für den Fall der Kündigung aus wichtigem Grund durch das Blumengeschäft. 

§ 6 Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt ab Sitz des Blumengeschäfts. Im Falle einer abweichenden Vereinbarung erfolgt der Transport zum Bestimmungsort auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Lieferung geht mit der Übergabe bzw. der Versendung auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn der Verkäufer den Transport mit eigenen Fahrzeugen oder sonstigen Beauftragten vornimmt. Eine Transportversicherung wird seitens des Verkäufers nur auf Vereinbarung mit dem Kunden abgeschlossen. 

(2) Abs. 1 gilt nicht, wenn das Blumengeschäft aufgrund des Vertrages zur Erfüllung weiterer Leistungen am Bestimmungsort verpflichtet ist. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Ware am vereinbarten Tag selbst abzunehmen oder zumindest für die Abnahme der Ware anderweitig Sorge zu tragen. 

(3) Mit der Übergabe der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer mit der Annahme in Verzug ist. 

(4) Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Befindet sich der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug oder liegen sonstige Umstände vor, die nicht vom Verkäufer zu vertreten sind, kann die Einhaltung der Lieferfrist nicht verlangt werden. 

(5) 7 Tage nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist kann der Kunde den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Wird auch dieser Termin überschritten, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und bei erfolglosem Ablauf der Nachfrist vom Kaufvertrag zurückzutreten. 

 (6) Das Blumengeschäft haftet bei unvollständiger oder falscher Angabe der Lieferanschrift nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
 

§ 7 Miete und Leihe 

(1) Waren, die nicht vom Kunden gekauft werden und daher beim Kunden verbleiben, werden dem Kunden insbesondere für Veranstaltungen entweder zur Miete oder leihweise vorübergehend überlassen und bleiben im Eigentum des Blumengeschäfts. Diese Gegenstände sind vom Kunden sorgfältig zu behandeln und dem Blumengeschäft nach Ende der Veranstaltung umgehend zurückzugeben. 

(2) Bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung vorübergehend überlassener Gegenstände ist der Kunde zum vollen Ersatz in Höhe der Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungskosten verpflichtet. 

§ 8 Gewährleistung 

(1) Blumen sind Naturprodukte. Hat der Kunde Waren vorausbestellt, so können die gelieferten Blumen und Pflanzen in Struktur und Farbe daher gegenüber den besichtigten Blumen und Pflanzen abweichen, soweit dies handelsüblich ist und wenn nicht ausdrücklich eine spezielle Vereinbarung über Sorte und/oder Farbe der Blumen und Pflanzen getroffen wurde. Produktbeschreibungen sind nicht als Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft oder als Garantie zu verstehen. 

(2) Die Auswahl der gelieferten Waren erfolgt ausschließlich durch das Blumengeschäft, wenn nicht ausdrücklich eine spezielle Vereinbarung über Sorte und/oder Farbe der Blumen und Pflanzen getroffen wurde. 

(3) Sofern der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist er verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Lieferung zu prüfen und Mängel umgehend, spätestens aber binnen 24 Stunden nach Lieferung, mitzuteilen, um eine Nacherfüllung zu ermöglichen. Der Mitteilung ist nach Möglichkeit ein Nachweis, insbesondere durch Fotos, anzufügen. 

(4) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn Mängel an der gelieferten Ware auf deren natürliche Beschaffenheit, auf natürliche Abnutzung oder auf unsachgemäße Behandlung, z.B. durch Trockenheit oder starke Erwärmung, zurückzuführen sind. 

(5) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann der Käufer nach seiner Wahl Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder der Lieferung mangelfreier Ware (Ersatzlieferung) verlangen. Das Blumengeschäft kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Das Recht des Blumengeschäft s, auch diese zu verweigern, sofern sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist, bleibt unberührt. 

(6) Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. Bei Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Zahlung mit einer Kreditkarte erfolgt keine Bargeldauszahlung, sondern eine Rückbuchung bei dem Kreditkartenunternehmen. 

§ 9 Haftung 

(1) Die Haftung des Blumengeschäfts wird auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen ist jedoch die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso unberührt bleibt die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache sowie wegen der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. 

(2) Von dem Blumengeschäft gelieferte Keramiken können aufgrund ihrer natürlichen Porosität Wasser aufnehmen; sie sind nicht wasserdicht, sondern mehr oder weniger wasserdurchlässig. Das Blumengeschäft haftet für Schäden, die durch aus Keramiken austretendes Wasser entstehen, nur nach Maßgabe des Abs. 1. 

(3) Von dem Blumengeschäft gelieferter Auto-/Fahrzeugschmuck wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden am Fahrzeug befestigt. Das Blumengeschäft haftet für Schäden am Fahrzeug nur nach Maßgabe des Abs. 1. 

(4) Das Blumengeschäft haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass angesteckte oder anderweitig angebrachte Ware durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß entfernt wird. 

§ 10 Eigentumsvorbehalt 

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum des Inhabers des Blumengeschäfts. 

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Sofern der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist der Sitz des Blumengeschäfts Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag. 

§ 12 Geltungserhaltung 

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, berührt dies die Geltung der übrigen Regelungen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Regelungen. 

§ 13 Streitbeilegung 

Das Blumengeschäft nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teil. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. 



WORKSHOPS

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Workshops bei und mit " Die Zauberblüte "

1.  Anmeldung zu Workshops

Die  Workshops finden regulär ab 8 Personen statt. Bei einer Gruppenbuchung  kann die Anzahl der Teilnehmer auch geringer sein, der Kurspreis in Höhe  vom Entgelt für 8 Personen bleibt jedoch bestehen. 
Die Anmeldung  zur Teilnahme an Workshops erfolgt schriftlich auf einem gesonderten  Anmeldeformular, Telefonisch oder per Mail. Die Anmeldung inkl. Anzahlung soll  grundsätzlich bis 14 Tage vor Beginn des Workshops bei Die Zauberblüte erfolgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres schriftlichen Eingangs berücksichtigt. Mit Zugang der schriftlichen Bestätigung beim  Teilnehmer kommt der Vertrag zustande.


2.  Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmer hat das Entgelt für den Workshop spätestens bis 14 Tage vor Beginn zu zahlen.

3. Rücktritt/Stornierung
Wir bitten um Verständnis, dass wir bei kurzfristigen Stornierungen die Workshopgebühr wie folgt geltend machen müssen: 

Der  Teilnehmer kann grundsätzlich bis 10 Tage vor Workshopbeginn ohne  Nennung von Gründen von dem Vertrag schriftlich zurücktreten. Maßgebend  ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Bereits gezahlte Entgelte für  Workshops werden in diesem Fall zurückerstattet. Geht eine  Rücktrittserklärung nach der Frist ein, erhebt Die Zauberblüte eine  Bearbeitungspauschale in Höhe von 50% der Workshopgebühr. Erscheint der  Teilnehmer nicht am Veranstaltungstag, bzw. geht keine  Rücktrittserklärung ein, so erhebt Die Zauberblüte eine  Bearbeitungspauschale in Höhe von 100% der Workshopgebühr.

Spätere Stornierungen lassen unseren Anspruch auf die volle Workshopgebühr unberührt. 

Mit  einer Übertragung der Berechtigung zur Teilnahme an dem gebuchten  Workshop sind wir einverstanden, soweit uns der Name und die Anschrift  des Ersatzteilnehmers rechtzeitig mitgeteilt werden. 


4. Änderungen und Absage von Workshops
Wir  behalten uns vor, die Workshops  und deren Ablauf sowohl inhaltlich als  auch zeitlich den jeweiligen Bedingungen des konkreten Workshops  entsprechend anzupassen. Der Anbieter ist berechtigt, aus wichtigen  Gründen – insbesondere bei ungenügender Beteiligung oder Erkrankung von  Teilnehmern – Workshops bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Die Teilnehmer werden hiervon per  Email in Kenntnis gesetzt. Bereits bezahlte Entgelte werden erstattet.  Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen. 

5. Haftung
Die  Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden  auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von  Die Zauberblüte oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Alle Geräte und  Einrichtungsgegenstände von
Die Zauberblüte sind von den  Workshopteilnehmerninnen pfleglich zu behandeln. Bei vorsätzlichem oder  grob fahrlässigen Verhalten hat der Verursacher für den Schaden  aufzukommen.


6. Urheberrecht, Nutzungsrechte
Sämtliche  Workshopinhalte sind das geistige Eigentum von Die Zauberblüte oder des  jeweiligen Urhebers und dürfen ohne schriftliche Genehmigung des  Urhebers, weder komplett noch auszugsweise, für gewerbliche Zwecke  verwendet werden. Sämtliche Aufnahmen, die während eines Workshops  entstehen, sind urheberrechtlich geschützt. Die Rechte liegen
beim  jeweiligen Urheber. Eine Verwendung oder Veröffentlichung der Aufnahmen  von Nicht–Urhebern ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers  möglich. 


7.  Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


8. Salvatorische Klausel
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


9.  Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Seiten ist Krummesse-Lübeck. Gerichtsstand ist Lübeck. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.